|
Wer
neun bzw. sieben – mehr oder weniger – Jahre täglich unter der Kurfürstin
Sophie durch das Portal der Schule getreten ist und seine Schulzeit, die
so prägend ist für das spätere Leben, gemeinsam mit Mitschülern,
Mitschülerinnen und Lehrern verbracht hat, der denkt später meist
gern an diese Zeit zurück, und viele möchten die Erinnerungen
daran aufleben lassen und ab und zu etwas von ihrer „alten“ Schule hören.
Diesem
Anliegen kommt der Ehemaligenbund entgegen. Der Tatkraft von Herrn OStD.
Dr. Ludwig Wülker ist es zu verdanken, dass schon in den frühen
20er Jahren (genau am 16.2.1923) der Ehemaligenbund gegründet und
ab Januar 1925 die Sophien-schulgrüße herausgegeben wurden.
Herr Direktor Wülker hat während seiner Tätigkeit in der
Schule sowie nach seiner Pensionierung sorgfältig Buch geführt
über die Absolventen der Schule; es gelang ihm, den Zusammenhalt der
ehemaligen Schülerinnen mit der Schule immer wieder neu zu schaffen
und zu festigen. Jährlich fanden, meist zwischen Weihnachten und Neujahr,
Treffen statt, die von ihm initiiert waren.
Die
Sophienschulgrüße kamen von 1925 bis zum Kriegsjahr 1940 regelmäßig
heraus; dann mußten sie eingestellt werden, um 1946 eine Neuauflage
zu erleben.
Die
Arbeit von Herrn Direktor Wülker wurde nach seinem Tod 1953 von ehemaligen
Schülerinnen und Lehrerinnen, später auch ehemaligen Schülern,
fortgesetzt.
Ein
Auszug aus den Satzungen, die 1998 neugefaßt wurden, gibt Aufschluß
über
unseren Bund:
§
1 Der Bund hat seinen Sitz in Hannover. Er will die Verbindung der Ehemaligen
untereinander und mit der Schule aufrechterhalten. Das heißt z.B.
Information über Schul- und Ehemaligenaktivitäten, Organisation
von Zusammenkünften und Festen unter Beteiligung der Ehemaligen, Verwaltung
von Adressen.
§
2 Dem Bund können alle ehemaligen Schüler/innen der Sophienschule
angehören sowie sämtliche Mitglieder des Lehrerkollegiums (ehemalige
und noch tätige) und alle Mitarbeiter der Schule: Hausmeister, Sekretärinnen,
Schulassistenten, Landheimbetreuer.
§
3 Der Vorstand besteht aus einem Team von 6-9 Ehemaligen mit gleichem Stimm-recht
jedes einzelnen.
§
6 Die Ehemaligen bekunden durch jährliche freiwillige Zahlung von
mindestens DM 5,- ihre Zugehörigkeit zum Bund.
Charlotte
Hüser
. |
.
|