DER EHEMALIGENBUND 
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Der Ehemaligenbund der Sophienschule
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Wer neun bzw. sieben – mehr oder weniger – Jahre täglich unter der Kurfürstin Sophie durch das Portal der Schule getreten ist und seine Schulzeit, die so prägend ist für das spätere Leben, gemeinsam mit Mitschülern, Mitschülerinnen und Lehrern verbracht hat, der denkt später meist gern an diese Zeit zurück, und viele möchten die Erinnerungen daran aufleben lassen und ab und zu etwas von ihrer „alten“ Schule hören.

Diesem Anliegen kommt der Ehemaligenbund entgegen. Der Tatkraft von Herrn OStD. Dr. Ludwig Wülker ist es zu verdanken, dass schon in den frühen 20er Jahren (genau am 16.2.1923) der Ehemaligenbund gegründet und ab Januar 1925 die Sophien-schulgrüße herausgegeben wurden. Herr Direktor Wülker hat während seiner Tätigkeit in der Schule sowie nach seiner Pensionierung sorgfältig Buch geführt über die Absolventen der Schule; es gelang ihm, den Zusammenhalt der ehemaligen Schülerinnen mit der Schule immer wieder neu zu schaffen und zu festigen. Jährlich fanden, meist zwischen Weihnachten und Neujahr, Treffen statt, die von ihm initiiert waren.

Die Sophienschulgrüße kamen von 1925 bis zum Kriegsjahr 1940 regelmäßig heraus; dann mußten sie eingestellt werden, um 1946 eine Neuauflage zu erleben.
Die Arbeit von Herrn Direktor Wülker wurde nach seinem Tod 1953 von ehemaligen Schülerinnen und Lehrerinnen, später auch ehemaligen Schülern, fortgesetzt.

Ein Auszug aus den Satzungen, die 1998 neugefaßt wurden, gibt Aufschluß über unseren Bund:

§ 1 Der Bund hat seinen Sitz in Hannover. Er will die Verbindung der Ehemaligen untereinander und mit der Schule aufrechterhalten. Das heißt z.B. Information über Schul- und Ehemaligenaktivitäten, Organisation von Zusammenkünften und Festen unter Beteiligung der Ehemaligen, Verwaltung von Adressen.

§ 2 Dem Bund können alle ehemaligen Schüler/innen der Sophienschule angehören sowie sämtliche Mitglieder des Lehrerkollegiums (ehemalige und noch tätige) und alle Mitarbeiter der Schule: Hausmeister, Sekretärinnen, Schulassistenten, Landheimbetreuer.

§ 3 Der Vorstand besteht aus einem Team von 6-9 Ehemaligen mit gleichem Stimm-recht jedes einzelnen.

§ 6 Die Ehemaligen bekunden durch jährliche freiwillige Zahlung von mindestens DM 5,- ihre Zugehörigkeit zum Bund.

Charlotte Hüser
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