ORDNUNG DES LIEGENS 
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Im Vorgriff auf eine nach den Erfahrungen mit der Stadt zu erwartende

Ordnung des Liegens und Sitzens auf Schulgrundstücken
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wird den Schülerinnen und Schülern empfohlen, sich auf folgende Regelungen ein-zustellen:

Das Liegen oder Sitzen auf städtischen Schulgrundstücken ist künftig nur zulässig nach vorherigem Erwerb einer Sitz- oder Liegekarte. Das Stehen auf Schulgrund-stücken kann bis auf weiteres kostenfrei gestattet werden, sofern keine übermäßige Standfläche in Anspruch genommen wird; das Stehen mit einer Schuhgröße von über 45 gilt als Sitzen im Sinne dieser Ordnung und ist entsprechend gebührenpflichtig zu beantragen.

Die Gebühr für eine Sitzkarte beträgt monatlich 40,– DM; für Liegekarten, die auch zum Sitzen berechtigen, sind monatlich 80,– DM zu zahlen. Zu mindestens 80 % Sitzbehinderte können unter Vorlage des entsprechenden Nachweises eine Liegekarte zum Sitzpreis erwerben.

Sitz- oder Liegekarten werden nur zugeteilt gegen vorherige Erteilung einer Abbuchungs-ermächtigung und Sicherungsübereignung einer Mietkaution (Hypotheken bevorzugt).

Die Sitz- oder Liegekarten sind von den Sitz- oder Liegeberechtigten vor Beginn des Sitz- oder Liegevorgangs gut sichtbar an der Stirn anzubringen. Es ist unzulässig, dazu Befestigungsvorrichtungen in Form von Brettern zu verwenden, da diese als ein Mangel an Ehrerbietigkeit gegenüber der Obrigkeit missverstanden werden könnten.

Das Sitzen oder Liegen erfolgt auf eigene Gefahr; insbesondere wird keine Gewährleistung für die Freiheit der Sitz- oder Liegefläche von Kaugummiresten, Zigarettenkippen und Glassplittern übernommen. Garantiert werden kann lediglich der pünkt-liche monatliche Gebühreneinzug.

Unbefugt Sitzende oder Liegende müssen mit einer unnachsichtigen Ahndung durch das noch einzurichtende Schulliegesitzkontrollamt rechnen. Es kann daher nur empfohlen werden, sich frühzeitig um Sitz- oder Liegekarten zu bemühen.

Für diejenigen, die die zu zahlende Gebühr nicht aufbringen können, gibt es glück-licherweise Lösungsmöglichkeiten:

a) Nach den Erfahrungen mit dem Personaleinsatz der Stadt Hannover ist an jeder Schule mit einem erheblichen Bedarf an Kontrolleuren zu rechnen. Hier haben Ortskundige sicher eine gute Einstellungschance.

b) Das Sozialamt der Stadt Hannover gibt sicher gern Auskunft, ob nach den Vor-schriften des Wohngeldgesetzes auch ein Sitz- oder Liegezuschuss gezahlt werden kann.

Sollten die Schülerinnen und Schüler das großzügige Angebot der Stadt, ihnen die schwere Verantwortung für ihr Geld abzunehmen, hartnäckig zurückweisen, müssen sie damit rechnen, dass der ganze Schulhof so mit Stahlpfosten gespickt wird, dass das Liegen oder Sitzen auf städtischen Schulgrundstücken künftig nur noch Fakiren möglich sein wird.

Nur eine Satire? – Man schaue sich den Schulhof der Sophienschule an, wie er sich seit Oktober 1999 darbietet!

Dirk Meyerhoff
(Zuerst erschienen im Götterboten 2/94)

 
 

 

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